Sibylle von Jülich-Kleve-Berg

(1512-1554)
Luthers Landesherrin und Frau von Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen

Sibylle entstammte einem reformfreudigen Elternhaus. Wie damals üblich war die Ehe politisch motiviert. Die prunkvolle Hochzeit mit aufwändigem Brautzug findet im Juni 1527 in Torgau im Zusammenhang mit Sibylles Konversion zum lutherischen Glauben statt. Offenkundig ist Sibylles Hinwendung zum neuen Glauben nicht nur eine politische Entscheidung, sondern ihr eigener Wunsch gewesen. Luther selbst hat ihr später die Formel vom „Allgemeinen Priestertum aller Gläubigen“ erklärt und auch das „sola fide“ (allein aus Glauben). Sibylle hielt mit ihrem Hofstaat regelmäßig Gebetsgemeinschaft und bemühte sich, der Forderung Luthers nach der Einheit von rechtem Glauben und gottgefälligem Leben zu entsprechen. 1547-1552 war ihr Mann infolge des Schmalkaldischen Krieges in Gefangenschaft. Aus dieser Zeit sind liebevolle Briefe überliefert. Nach Johann Friedrichs Freilassung blieb dem Paar nur wenig Zeit, beide starben 1554 innerhalb eines Monats und wurden in der Herderkirche in Weimar beigesetzt.